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Bettina Ramm, Die WEB-Architektin, programmiert Websites und Webanwendungen. Ihr besonderes Interesse gilt Webstandards, sicheren Websites und der Web-Performance.

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Piwik ist eine leistungsfähige Alternative zu Google Analytics, die ich selbst und bei vielen meiner Kunden einsetze. Das Problem: Auch Piwik speichert IP-Adressen, was in Deutschland genau genommen verboten ist.

Martin Gamnitzer hat jetzt ein Piwik-Plugin veröffentlicht, mit dem die IP-Adressen (stärker) anonymisiert werden können. Damit lassen sich aus den Daten keine Rückschlüsse mehr über die IP-Adresse des Besuchers ziehen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Plugin zum Downloaden.

Die Installation ist einfach: Datei herunterladen und entpacken. Den Ordner NoIpPlugin schieben Sie ins plugins-Verzeichnis in piwik auf Ihrem Webserver (per ftp). Wenn Sie anschließend in Piwik auf Einstellungen / Plugins gehen, finden Sie das Plugin unter dem Namen NoIpPlugin, das Sie dort einfach aktivieren.


Kommentare
Von: Michael Kliewe am 18.04.2010 (Antwort)
Hallo Bettina,

ob diese technische Speicherung der IP-Adressen von Webseitenbesuchern in Deutschland verboten ist wage ich zu bezweifeln, denn nicht einmal ix/ct wissen auf diese Frage eine eindeutige Antwort.

Was auf jeden Fall problematisch ist ist die Weitergabe von IP-Adressen an Google Analytics oder Geolocation-Services in außereuropäischen Ländern, von daher empfehle ich auch den Einsatz von Piwik wo sehr viele wichtige Daten anfallen, die man nicht nach "draußen" geben möchte. Für kleine private Webseiten mache ich da häufig eine Ausnahme, das wäre teilweise auch zuviel Administration, da jeweils ein eigenes Piwik aufzusetzen und zu verwalten (updaten).

Man sollte übrigens auch daran denken, nicht nur in Piwik die IP-Adresse zu anonymisieren, sondern auch im entsprechenden Webserver Log (Apache/IIS). Das ist meistens etwas aufwändiger, weil man dort ja zum Zweck der Nachverfolgung bei Problemen/Hacks etc. die Daten für einige Tage behalten möchte/muss, sie danach aber anonymisieren möchte. Das ist mit heutigen Programmen nicht wirklich möglich.

Danke für den Link zum Piwik-Anonymisierer.
Von: Bettina Ramm am 23.04.2010 (Antwort)
Hallo Michael,

danke für deine Anmerkung und für deinen Hinweis.

Die Speicherung von IP-Adressen ist ein Thema mit ewigem Hin und Her. Laut Beschluss des Düsseldorfer Kreises ist eine Speicherung der IP-Adresse ungekürzt und im Klartext nur dann erlaubt, wenn der "Inhaber" dem ausdrücklich zustimmt. Im Zweifel würde ich also immer lieber alles verschlüsseln, was geht.

Siehe auch http://www.blogzwonull.de/e-commerce/web-analytics-e-commerce/datenschutz-aktuelle-entwicklungen.html (ist aber von Januar 2010 und vermutlich nicht mal der aktuellste Stand).

Das Institut für IT-Recht hat dazu ein Aufklärungsvideo veröffentlicht, das man sich ebenfalls bei blogzwonull anschauen kann: http://www.blogzwonull.de/e-commerce/web-analytics-e-commerce/aufklaerung-video-zur-aktuellen-datenschutz-diskussion.html

Grüße
Bettina

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